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Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Sämtliche Abschlüsse mit uns erfolgen unter Aufhebung aller abweichenden Bedingungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bestimmungen.

2. Produktangebote
Unsere Produktangebote sind wegen ständig neuer Technologien nicht komplett identisch mit den technischen Daten, Zeichnungen, Kostenanschlägen. Änderungen der Maß- und Gewichtsangaben in unseren Listen, Prospekten und Angeboten bleiben vorbehalten.

3. Auftrag
3.1 Sämtliche Aufträge gelten erst durch unsere schriftliche Bestätigung als angenommen.
3.2 Bei einer Auftragsstornierung muss der Besteller 20% des Auftragswertes als Entschädigung zahlen.

4. Lieferung
4.1 Von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist sind wir befreit, wenn unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Streiks, schwierige Materialbeschaffung von Rohstoffen und Brennstoffen usw.) eintreten. Von jeder Haftung für direkten und indirekten Schaden, der aus verspäteter Lieferung entstehen könnte, sind wir befreit. Ebenso wird ein etwaiger Anspruch des Bestellers, bei Überschreiten der Lieferfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. festgelegte Zahlungsbedingungen zu ändern, abgelehnt.
4.2 Transportfirmen werden vom Auftragnehmer beauftragt.
4.3 Die Waren werden nur bis zur Haustür geliefert.

5. Warenannahme
Bei Ankunft der Waren müssen diese sofort auf Schäden und Vollständigkeit kontrolliert werden. Bei einem Schaden muss der Besteller uns umgehend benachrichtigen. Der Besteller hat dann ein Recht auf Abnahmeverweigerung. Nach der Empfangsbestätigung übernimmt der Verkäufer keine Lieferschadenhaftung mehr.

6. Gewährleistung
Wir geben allen unseren Produkten 2 Jahre Gewährleistung ab dem Tag der Ablieferung unter der Voraussetzung, dass…
a) bei der Aufstellung des Gerätes unsere Einbauanweisung und bei Betrieb unsere Bedienungsanweisung eingehalten wurden.
b)die Anode des multifunktionalen Edelstahlspeichers jährlich durch Fachkräfte nachweisbar gewechselt wurde.
c) der Speicher nicht bei Unterdruck betrieben wurde.
d) der PH-Wert des Wassers nicht unter 6,5 lag. Bei schlechter Wasserqualität muss der Betreiber jährlich den Edelstahlspeicher entkalken und entleeren.
e) die Anschlüsse nicht mit Gewalt bis zum Anschlag angekoppelt wurden.
f) bei der Montage der Solar-Vakuum-Kollektoren die Röhren korrekt in die Sammlerkästen eingeschoben sind und dass die Halterungen richtig montiert wurden.
g) die Wärmeleiterflüssigkeit frostsicher ist.
h) die Röhren nicht mit großer Spannung befestigt wurden.
i) Station und Fernbedienung geerdet wurden.
j) die Solar-Kollektoren durch einen Fachmann zusammengesetzt und angebracht wurden.
k) jährlich ein Fachmann die Schrauben, Kopplungen und Leitungen nachweisbar nachprüft wurden.
l) die Leitungen an den WES-Wärmepumpen zu 100% isoliert und mit einem Rückschlagventil versehen wurden.
m) der Stromfluss zur Wärmepumpe nicht unterbrochen wurde.
n) der Luftausgang jährlich gesäubert wurde.
o) alle Anschlüsse (Strom- und Sanitäts-) durch eine Fachfirma angebracht wurden.
p) bei Problemen nicht selbst dran versucht wurde und uns gleich benachrichtigt wurde.

Wir haften für nicht sofort erkennbare Mängel unserer Lieferungen innerhalb von zwei Jahren vom Tage des Gefahrenübergangs im Umfang der Abschnitte a) - p) unter der Voraussetzung, dass bei der Aufstellung des Gerätes unsere Einbauanweisung und bei Betrieb unsere Bedienungsanweisung beachtet wurde.
Der Mangel ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, sie berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen.
Als mangelhaft von uns anerkannte Teile werden zurückgenommen und durch einwandfreie Teile ersetzt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind kostenlos an uns zurückzusenden.
Für Teile, die nicht von uns hergestellt wurden, sondern von Zulieferern bezogen sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf ein halbes Jahr.
Wir haften grundsätzlich nicht für Ausfälle, welche während der Reparaturzeit entstehen. Die durch den Aus- und Einbau entstehenden Arbeitslöhne oder etwaige Nebenkosten gehen zu Lasten des Betreibers ebenso evtl. Versandkosten. Eine Haftung für mittelbare Schäden jeder Art, insbesondere Personenunfälle, Sachschäden und Betriebsstörungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der natürliche Verschleiß von Teilen, die der Abnutzung unterworfen sind und Beschädigungen, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Witterungs- und anderer Natureinflüsse, Verwendung schlechten oder ungeeigneten Speisewasser oder Wassers, das schädlich auf den Werkstoff wirkt, entstehen, lösen keine Gewährleistungsansprüche aus. Ersatz von Thermoelementen, Feuerungsteilen, Wasserstandsgläsern, Glimmlampen und Dichtungsmaterial fällt nicht unter die Gewährleistung.
Andere irgendwie geartete Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Bei unangemessener Veränderung unseres Produktes, sowohl außen als auch innen, durch nicht Beachten der Anleitung verliert das Produkt die Gewährleistung.
Die Produkte müssen durch einen Fachmann montiert werden, bei sonst entstehenden Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Angaben über Heizkosten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit.


7. Preise und Zahlungsweise
a) Alle Preise sind ohne Gewähr. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie preisliche Fragen haben.
b) Bei neuen Kunden gilt die Vorkasse.
c) Stammkunden zahlen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware.

8. Rücktritt vom Vertrag
a) Liegt Leistungsverzug im Sinne dieser Lieferbedingungen vor und gewährt der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung abzulehnen, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, falls die Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten wird.
Alle anderen Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf Schadensersatz.
b)Bei offensichtlichen Fehlkalkulationen, sowie Schreib- und Übertragungsfehlern haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Das Rücktrittsrecht besteht auch, wenn auf Grund von Lohnerhöhungen, Erhöhung der Rohstoffpreise usw. uns die Vertragserfüllung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.

11. Nebenabreden
Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


12. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche, aus der Geschäftsverbindung mit uns entstandenen Verbindlichkeiten vollständig abgedeckt hat, bei wiederholter oder laufender Geschäftsverbindung bis zur Tilgung des Schlusssaldos. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Fabrikate.. Bei Herausgabe oder Wegnahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände sind eventuelle Beschädigungen an Gebäuden nicht zu ersetzen.

13. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Formulierung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Burgdorf alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand.



Lam-Wärmetechnik – 31303 Burgdorf

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